<![CDATA[LOHN-PROFI.CH - Blog]]>Fri, 18 Apr 2025 16:37:09 +0200Weebly<![CDATA[So können Sie im 2025 Steuern sparen!]]>Tue, 11 Feb 2025 08:30:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/so-konnen-sie-im-2025-steuern-sparenFreiwillige Spenden an gemeinnützige Organisationen Bild
Auf Bundesebene können Geldspenden (mindestens CHF 100) und Spenden in Form von Wertschriften, Immobilen, Kunst oder Schmuck (maximal 20% des Reineinkommens) steuerlich geltend gemacht werden.


Die Kantone handhaben die Mindes- und Maximalbeträge unterschiedlich.
Freiwillige Spenden können in der Schweiz nur steuerlich abgesetzt werden, wenn der Spenden-Empfänger eine inländische Institution mit anerkannt gemeinnützigen Zweck ist.

Weiterbildungskosten können abgezogen werden,...

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...wenn sie über die Sekundarstufe II hinausgehen, d.h. nach der Lehre, Maturität etc. (keine Erstausbildung).
  • Weiterbildungs- und Prüfungskosten
  • Weiterbildungs-Materialkosten
  • Reisekosten für die Weiterbildung (Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten)

Auf Bundessteuerebene können maximal CHF 12’000 abgezogen werden.
Kantonal variiert der Maximalbetrag.

Säule 3a JA ----- Säule 3b NEIN

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Investition in Vorsorgekonto oder in Vorsorgefonds: Hier gilt es die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Maximaler Einzahlungsbetrag (2025): CHF 7‘258
Selbständige ohne PK-Anschluss (2025): CHF 36‘288 oder maximal 20% des Nettoeinkommens

Versicherungen, die der Vorsorge dienen

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Es gilt jedoch eine Obergrenze von CHF 1‘700.– für Versicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer.

Bei verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften beträgt sie CHF 3‘500.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Altersvorsorge
Kranken- und Pflegeversicherung
Haftpflichtversicherung
AHV Beiträge
Unfallversicherung
PK Beiträge
Versicherung für Beruf und Ausbildung (Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht, Dienst-Haftpflichtversicherung)

Einkauf in die Pensionkasse (Beitragslücke füllen)

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​Einkäufe in die 2. Säule können steuerlich geltend werden, wobei Sie das maximal mögliche Altersguthaben, welches auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich ist, nicht erreicht haben dürfen.

Zur Arbeit mit dem Fahrrad, öV, Mofa oder Auto?

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Bei der Bundessteuer können bis zu CHF 3‘000 für den Arbeitsweg abgezogen werden, wenn sie umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen (Fahrrad, öV, Mofa).

Autokosten können nur abgezogen werden, wenn sie dadurch mindestens 1 Stunde pro Tag einsparen, oder wenn Sie über 1 km von der nächsten öV-Haltstelle entfernt wohnen.

Jeder Kanton hat andere Zeit- und Kilometerregelungen.

Kinderabzug

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Minderjährige, erwerbsunfähige oder mitten in der Erstausbildung (Jahreseinkommen < CHF 18'000) stehende Kinder berechtigen Sie zu einem Steuerabzug von CHF 6‘500 pro Kind, sofern Ihre Kinder mit Ihnen im gleichen Haushalt leben UND Sie mehrheitlich für den Unterhalt aufkommen.


Der ausschlaggebende Stichtag für den Kinderabzug ist der 
31. Dezember (Geburtstag). Wird Ihr Kind beispielsweise am 30. Dezember volljährig, kann der Kinderabzug von CHF 6‘500.– nicht mehr gemacht werden.

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<![CDATA[Das Formular für die jährliche Steuerdeklaration ist eingetrudelt...]]>Mon, 03 Feb 2025 21:54:14 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/das-formular-fuer-die-jaehrliche-steuerdeklaration-ist-eingetrudelt
Gerne erstelle ich Ihre Steuererklärung - nehmen Sie unverbindlich mit mir Kontakt auf.
Ihre Vorteile:
  • maximale Steuervorteile nutzen
  • wertvolle Zeit gewinnen
  • individuelle Beratung geniessen
Sobald Sie die finalisierte Steuererklärung erhalten, müssen Sie sie nur noch unterschreiben, das Couvert mit allen Belegen einreichen und fertig!
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<![CDATA[Die Bedeutung der Buchführung für Kleinunternehmen in der Schweiz]]>Mon, 27 Jan 2025 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/die-bedeutung-der-buchfuehrung-fuer-kleinunternehmen-in-der-schweizIn der dynamischen Welt der Kleinunternehmen ist eine ordnungsgemässe Buchführung nicht nur eine Pflicht, sondern der Schlüssel zum langfristigen Erfolg. Warum ist das so wichtig? Lassen Sie uns einige entscheidende Aspekte betrachten:
  • Finanzielle Transparenz: Eine sorgfältige Buchführung ermöglicht Ihnen, einen klaren Überblick über Ihre finanziellen Bewegungen zu behalten. So können Sie Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten, Ihre Liquidität optimal steuern und eine gute Bonität ausweisen. Transparenz schafft Vertrauen – nicht nur bei Ihnen selbst, sondern auch bei Ihren Partnern und Ihrer Kundschaft.
  • Bessere Entscheidungsfindung: Fundierte Entscheidungen basieren auf präzisen Daten. Mit einer ordentlichen Buchführung  haben Sie alle relevanten Informationen zur Hand, um strategische Entscheidungen zu treffen. Ob es um Investitionen, Kostensenkungen oder die Planung neuer Projekte geht – die Buchhaltung liefert die Basis für Ihre Überlegungen.
  • Rechtliche Anforderungen: In der Schweiz sind alle Arten von Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Finanzen ordnungsgemäss zu dokumentieren (ab CHF 100'000 Jahresumsatz mit einer doppelten Buchhaltung). Eine lückenlose Buchführung hilft Ihnen, rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Strafen zu vermeiden. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Sie sicher sein können, dass alles im Einklang mit den Vorschriften steht.

Eine solide Buchführung ist das Fundament für Ihr Unternehmen. Sie sorgt nicht nur für Klarheit und Kontrolle, sondern unterstützt Sie auch dabei, strategisch zu wachsen und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen auf soliden finanziellen Füssen steht! Kontaktieren Sie mich, um mehr darüber zu erfahren, wie ich Sie bei Ihrer Buchführung unterstützen kann.
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<![CDATA[Eintrag im Handelsregister]]>Tue, 14 Jan 2025 09:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/eintrag-im-handelsregisterBild
Ich freue mich, euch mitzuteilen, dass mein Einzelunternehmen "Lohn-Profi S. Gervilla" kurz vor dem Eintrag im Handelsregister steht!
Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Professionalität und Seriosität meines Unternehmens zu unterstreichen.

Als leidenschaftliche Expertin in Personal-, Payroll- und Buchhaltungsfragen habe ich es mir zur Mission gemacht, Kleinunternehmen einen klaren und unkomplizierten Zugang zu meinen Dienstleistungen zu bieten.
Mit langjähriger Erfahrung in der Branche bringe ich nicht nur Fachwissen, sondern auch eine persönliche Note in meine Arbeit ein. Meine Vision ist es, Lohn-Profi.ch als vertrauenswürdige Partnerin zu etablieren, die ihren Kunden hilft, sich ihr wesentliches Kerngeschäft zu konzentrieren.
Ich lade Sie herzlich ein, mir auf dieser spannenden Reise zu folgen! Bleiben Sie dran für interessante Updates, wertvolle Einblicke und Tipps rund um Personal-, Payroll- und Buchhaltungsfragen.

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<![CDATA[Stressfreie Steuererklärung – Vertrauen Sie meiner Expertise!]]>Tue, 07 Jan 2025 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/stressfreie-steuererklaerung-vertrauen-sie-meiner-expertiseStellt auch für Sie jedes Jahr die Erstellung der Steuererklärung eine herausfordernde und zeitaufwändige Aufgabe dar? Damit stehen Sie nicht alleine da. Machen Sie mit diesem Stress ab sofort Schluss! Als erfahrene Steuerberaterin erstelle ich auch Ihre Steuererklärung effizient und stressfrei.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Fachliche Expertise: Mit jahrelanger Erfahrung in der Erstellung von Steuererklärungen kenne ich die aktuellen Gesetze und Bestimmungen genau. So profitieren Sie von einer optimalen Steuerstrategie, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  • Zeitersparnis: Lassen Sie mich die lästige Bürokratie für Sie erledigen! Anhand meiner Checkliste liefern Sie mir die relevanten Unterlagen und ich kümmere mich um den Rest, allfällige Fristerstreckungen und die Einhaltung der Fristen.
  • Möglichst kleine Steuerrechnung: Durch meine präzise und sorgfältige Arbeitsweise stelle ich sicher, dass keine Abzüge übersehen werden. So können Sie sich auf eine möglichst kleine Steuerrechnung freuen.
  • Persönliche Betreuung: Ich lege grossen Wert auf eine individuelle Beratung. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Stressfreie Abwicklung: Mit mir an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht bereit steht. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können beruhigt in die Zukunft blicken.

​Kontaktieren Sie mich, um mehr darüber zu erfahren, wie ich Ihnen beim Thema Steuererklärung behilflich sein kann. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Steuererklärung zu einer stressfreien Erfahrung wird. 
Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
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<![CDATA[Wynentaler Blatt]]>Thu, 02 Jan 2025 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/3-januar-2025-wynentaler-blatt
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Schlossrued: Ansprechpartnerin im Treuhandbereich: Rund um Finanzen
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<![CDATA[Willkommensaktion]]>Tue, 31 Dec 2024 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/willkommensaktionIch freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass aktuell noch eine exklusive Willkommensaktion für die ersten 88 Kunden läuft!
In einer Zeit, in der Transparenz und Verlässlichkeit im Finanzwesen wichtiger denn je sind, biete ich Ihnen nicht nur eine professionelle Payroll- und Buchführung, sondern auch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Vertrauen und individueller Betreuung basiert. Als Lohn-Profi stehe ich Ihnen mit meinem Know-how zur Seite und sorge dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Diese einmalig Chance sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Was erwartet Sie?
  • Exklusive Vorteile: Profitieren Sie von besonderen Konditionen und massgeschneiderten Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
  • Persönliche Betreuung: Ich lege grossen Wert auf eine individuelle Beratung und stehe Ihnen jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
  • Transparente Prozesse: Bei mir wissen Sie immer, wo Sie stehen. Ich ermögliche Ihnen einen klaren Überblick über alle Abläufe und die Lohnabrechnung.
  • Zuverlässigkeit und Sicherheit: Vertrauen Sie auf eine professionelle Durchführung, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihnen den Rücken freihält.
Empfehlen Sie mich weiter, damit auch Ihr Freundes- und Kollegenkreis davon profitieren kann.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen an Ihrer Zukunft zu arbeiten!
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<![CDATA[Starten Sie 2025 mit uns!]]>Mon, 30 Dec 2024 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/starten-sie-2025-mit-unsBild
Lohn-Profi S. Gervilla wünscht Ihnen einen tollen Jahreswechsel!

Nutzen Sie die positive Energie des neuen Jahres, um gemeinsam neue Möglichkeiten zu entdecken.


Teilen Sie Ihre Ziele und Bedürfnisse mit uns, und wir entwickeln gemeinsam Strategien für Ihren Erfolg. Lohn-Profi S. Gervilla unterstützt Sie auf Ihrem Weg, damit Sie Ihren geschäftlichen und privaten Zielen näher kommen können.

Lassen Sie uns 2025 zu einem Jahr des persönlichen und geschäftlichen Wachstums und Erfolgs machen -
mit Lohn-Profi S. Gervilla an Ihrer Seite!

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<![CDATA[Wichtige Änderungen per 01.01.2025]]>Sat, 28 Dec 2024 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/wichtige-aenderungen-per-01012025​Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a
Haben Sie in den vergangenen Jahren nicht den vollständigen Beitrag an die Säule 3a geleistet? Ab 2025 haben Sie die Möglichkeit rückwirkend bis zu 10 Jahren den fehlenden Betrag in Form von Einkäufen nachzuzahlen.
Voraussetzung: Im Jahr des Einkaufs und im Jahr der Nachzahlung müssen Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erhalten.
Einkäufe können erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend für 2025 gemacht werden.
Maximaler Einzahlungsbetrag in die Säule 3a
CHF 7'258/Jahr bei unselbständig Erwerbenden und Selbständigerwerbenden mit PK
CHF36'288/Jahr oder 20% vom Erwerbseinkommen bei Selbständigerwerbenden ohne PK
Geringfügige Löhne
Der Schwellenwert liegt neu bei CHF 2'500/Jahr (bisher CHF 2'300).
Die Abrechnung mit der AHV erfolgt bei einem geringfügigen Lohn nur auf Antrag der/des Mitarbeitenden - und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge.
Angleichung des Frauenreferenzalters (2025)
Frauen Jahrgang 1961 erreichen das Referenzalter, wenn Sie 64 Jahre und 3 Monate alt sind.
Rentnerfreibetrags-Verzicht oder doch nicht? 
Erreicht ein/e Mitarbeitende/r im 2025 das Referenzalter:
-> Wahl bis zum Lohnlauf nach dem Geburtstag in der Lohnbuchhaltung melden!
Mitarbeitende im Referenzalter:
-> Wahl 
bis vor dem ersten Lohnlauf im 2025 in der Lohnbuchhaltung melden!
AHV/IV-Minimalrente
CHF 1'260/Monat (bisher CHF 1'225/Monat)
Grenzwerte der beruflichen Vorsorge
Eintrittsschwelle: CHF 22'680/Jahr (bisher CHF 22’050)
minimaler koordinierter Jahreslohn: CHF 3'780 (bisher CHF 3'675)
maximaler koordinierter Jahreslohn: CHF 64’260 (bisher CHF 62’475)
Koordinationsabzug: CHF 26'460 (bisher CHF 25’725)
maximal versicherter Jahreslohn: 
CHF 90'720 (bisher CHF 88’200)
Mindestansätze für Familienzulagen
Kinderzulage: CHF 215/Monat
Ausbildungszulage: CHF 268/Monat
Privatanteil e-Fahrzeug
Bekommt ein/e Mitarbeitende/r ein e-Fahrzeug zur Verfügung gestellt (inkl. Ladestation (Wallbox) an dessen Wohnsitz - Kosten zu Lasten des Arbeitgebers), so stellen ab 2025 der Wert der Ladestation inkl. deren Installation massgebenden Lohn dar und müssen einmalig beim Kauf als Lohn abgerechnet werden.
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Quelle: https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/neuerungen-sozialversicherungen-und-lohn
Merkblatt der AHV/IV: 
Allgemeine Änderungen
​per 1. Januar 2025

1.2025-25/01-D
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<![CDATA[Die Steuerdeklaration 2024 steht vor der Tür...]]>Sat, 21 Dec 2024 23:00:00 GMThttps://lohn-profi.ch/aktualitaet/die-steuerdeklaration-2024-steht-vor-der-tuer
Sie wollen weniger Steuern bezahlen?

​Mit der sorgfältigen Beleg-Vorbereitung erreichen Sie schon sehr viel. Tragen Sie bereits jetzt alle Belege mit Datum 2024, die steuerlich abgesetzt werden können, zusammen, so dass sie für die Erstellung der Steuererklärung bereit sind.
Gerne erstelle ich Ihnen Ihre Steuererklärung.
​Nehmen Sie mit mir unverbindlich Kontakt auf.
Was gerne vergessen geht, Sie aber im Vorfeld berücksichtigen können, um Steuern zu sparen:
Sorgen Sie vor und zahlen Sie noch im 2024 in Ihr 3a-Konto ein:
Unselbständig Erwerbende: max. CHF 7'056/Jahr
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse: max. CHF 35'280/Jahr
Sind Sie im 2024 Wochenaufenthalter/in gewesen?
Tragen Sie alle Belege Ihrer Kosten für den auswärtigen Aufenthalt zusammen.
Haben Sie im 2024 Aus- und/oder Weiterbildungskosten selbst getragen?
Bündeln Sie alle Belege, die diese Kosten beweisen.
Beweist der Stundenplan der Bildungsinstitution, dass Sie ganztägige auswärtige
 Kurse (vor Ort) hatten, dann können Sie auch die Verpflegungs- und Reisekosten steuerlich zum Abzug bringen.
Besitzen Sie im 2024 eine Liegenschaft, die Sie selbst bewohnen?
Sammeln Sie alle Belege, die die werterhaltenden Kosten im und am Haus beweisen.
  • Gartenarbeiten
  • Hausgeräte reparieren/ersetzen
  • Privatstrasse unterhalten, beleuchten, reinigen, Schnee räumen
  • Reparaturarbeiten (Schreiner, Maler, Spengler, Bodenleger, Gipser etc.)
  • Renovations-/Sanierungskosten: Fassade sanieren, Nasszellen modernisieren, Fenster ersetzen, Einbruchsicherung ersetzen etc.
  • Versicherungen: Feuer-, Hagelschaden-, Wasserschaden-, Feuer-, Haftpflichtversicherung
  • Hypothek
  • etc.
Waren Sie im 2024 häufig in ärztlicher Behandlung?
Sammeln Sie alle Quittungen, die die selbst bezahlten Krankheitskosten belegen.
  • Brillenkosten
  • Massagen
  • Ergotherapie
  • Prothesen
  • Kuraufenthalte
  • Logopädie
  • Zahnarztkosten
  • Psychotherapien
  • Hörgeräte
  • Spitex-Kosten
  • Prothesen
  • behinderungsbedingte Kosten
  • ärztlich verordnete Medikamente, Diäten und Spezialnahrung
  • etc.
Haben Sie sich im Jahr 2024 finanziell-sozial engagiert?
Sammeln Sie alle Belege, von Spenden an Schweizer politische Parteien und an inländische, gemeinnützige Organisationen.
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